Vorsorgeuntersuchung der Gesetzlichen Krankenkassen
Ablauf:
Bitte vereinbaren Sie einen Labortermin zur Nüchtern-Blutentnahme. Bereits am folgendem Tag oder ein paar Tage später vereinbaren Sie beim Arzt einen Termin zur Untersuchung und Besprechung der Befunde.
In Deutschland sind Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten in den §§ 25 und 26 Fünftes Sozialgesetzbuch verankert.
Danach hat jeder gesetzlich Krankenversicherte ab 35 Jahren das Recht, sich auf Kosten der Krankenkasse alle zwei Jahre „auf Herz und Nieren“ prüfen zu lassen.
Eine halboffizielle Bezeichnung ist Gesundheits-Check-up.
Dazu gehören neben einer Anamnese die Ganzkörperuntersuchung (körperliche Untersuchung) durch den Arzt, eine Blutdruckmessung, eine Untersuchung des Blutzucker- und Cholesterinspiegels und eine Urinuntersuchung.
Dabei werden auffällige Befunde der weiteren diagnostischen Abklärung zugeführt, mit allen weiteren Konsequenzen.
Für Frauen ab dem 20. Lebensjahr und für Männer ab dem 45. ist jährlich eine Untersuchung zur Krebsfrüherkennung möglich, die von den gesetzlichen Krankenkassen finanziert wird.
Nicht alle Krankheiten werden mit den Vorsorgeuntersuchungen erfasst (falsch-negativ). Außerdem gibt es Fehlalarme (falsch-positiv).